2,1 Milliarden Euro für kommunale Infrastruktur |
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Schleswig-Holsteins Kommunen erhalten rund 2,1 Milliarden Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes. Die neue LuKIFG-Förderrichtlinie sieht dabei auch Investitionen in Sportanlagen ausdrücklich als förderfähig vor. Antragsberechtigt sind jedoch ausschließlich die Kommunen. Sportvereine können deshalb nicht selbst Fördermittel beantragen, sollten aber jetzt den Kontakt zu ihrer Stadt, Gemeinde oder ihrem Kreis suchen und geplante Sanierungs-, Modernisierungs- oder Neubauvorhaben frühzeitig in die kommunale Planung einbringen. |
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Weitere Informationen, häufige Fragen und Antworten sowie wichtige Links hat der LSV auf seiner Homepage zusammengestellt. |

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STERNE DES SPORTS
Die VR Bank Schleswig-Holstein Mitte als regional verankerte Genossenschaftsbank möchte die Arbeit in den Sportvereinen wertschätzen und unterstützen. Daher werden die „Sterne des Sports“ 2026 erneut ausgeschrieben! Mit dem Wettbewerb würdigen die Volksbanken Raiffeisenbanken gemeinsam mit dem DOSB das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen – ob für Gesundheit, Integration, Umwelt oder ein soziales Miteinander. Engagierte Sportvereine können sogar dreifach gewinnen: Ihr Projekt kann sich auf regionaler, Landes- und auf Bundesebene einen „Stern des Sports“ und damit attraktive Geldpreise sichern. Auf Regionalebene sind bereits Preisgelder von bis zu 1.500 Euro möglich.
Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2026 auf der Homepage der VR Bank Schleswig-Holstein Mitte möglich.
Fragen rund um den Wettbewerb „Sterne des Sports“ beantwortet Ihnen gerne:
Anja Carl, Telefon: 0481 8586-11305, E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen finden Sie zudem auf unserer Homepage.
